Wir fordern keine Einschränkung des Landschaftsschutzes durch den Regionalen Planungsverband Donau-Wald
Der VLAB hat sich am 21. Oktober mit einer Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplans „Kapitel B I Freiraum, Natur und Landschaft“ an den Planungsverband Donau-Wald in Straubing gewandt. Die Planung sieht vor, dass künftig keine landschaftlichen Vorbehaltsgebiete – wie das Vorfeld des Nationalparks Bayerischer Wald – mehr im Plan enthalten sein sollen, soweit sich solche mit bestehenden Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten überdecken.
Einige Textstreichungen und Neuformulierungen ermöglichen nach Ansicht des VLAB Einschränkungen bis hin zum Außerkraftsetzen essentieller Elemente des Natur- und Landschaftsschutzes. In seiner Stellungnahme kritisiert der VLAB die Aufweichung von Bereichen insbesondere im Vorfeld des Nationalparks Bayerischer Wald. Dadurch könne eine Sicherung dieser wertvollen Areale nicht gewährleistet werden. In seiner Stellungnahme forderte der VLAB u.a., die unmittelbar vor dem Nationalpark gelegene Kammregion des Wagensonnriegel als Schutzzone bzw. als Naturschutzgebiet auszuweisen.
Mit einer Ausweisung von Windkraftgebieten im Vorfeld des Nationalparks Bayerischer Wald, der seit 1986 Träger Europadiploms ist, würden die Bundesrepublik und der Freistaat Bayern ihre Verpflichtungen aus der Berner Konvention nicht einhalten. Nach Artikel 4 Absatz 2 der Berner Konvention haben die Vertragsparteien bei ihrer Planungs- und Entwicklungspolitik die Erfordernisse der Erhaltung der nach Artikel 4 Absatz 1 geschützten Gebiete (Europadiplomgebiete) zu berücksichtigen. Jede Beeinträchtigung dieser hochwertigen Gebiete ist zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.
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