Wichtiger Teilerfolg gegen Windpark bei Regensburg
Das Landratsamt Regensburg ordnete vergangene Woche gegenüber dem Planer an, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für einen Windpark bei Sinzing erneut durchzuführen und eine Neufassung vorzulegen. Hierbei muss insbesondere die mangelhafte Aufnahmemethodik zur Erfassung kollisionsgefährdeter Vogelarten grundlegend verbessert werden.
Das Landratsamt folgt damit der Argumentation des VLAB, die er in seiner Stellungnahme am 20 August 2015 abgab. Hierin wurde bemängelt, dass das saP-Gutachten unvollständig und fehlerhaft und daher das Verfahren bis zur Vorlage vollständiger und eindeutiger Unterlagen auszusetzen sei.
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