VLAB fordert Naturschutz vor Bauprojekt „Häugern-Nord“: Wertvoller Streuobstbestand und FFH-Gebiet in Gefahr
Mitte Januar beauftragte der VLAB einen Fachanwalt, Einwendungen gegen den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes „Häugern-Nord“ in Weil der Stadt im Landkreis Böblingen in Baden-Württemberg geltend zu machen.
Die Stadt Weil der Stadt möchte ein großes Wohngebiet mit Ladengeschäften und Straßen in einem ausgewiesenen naturschutzfachlich sehr hochwertigen Flora- und Fauna-Bestand schaffen. Dadurch würde ein größerer Streuobstbestand mit einer Fläche von ca. 3.000 qm und mit über 300 alten Wildobstbäumen vernichtet werden. Der Streuobstbestand weist nach einer aktuellen Begutachtung teilweise Magerwiesen auf, die dem FFH-Lebensraumtyp 6510 – Magere Flachlandmähwiesen entsprechen. Eine hohe Zahl streng geschützter Arten, bspw. Grünspecht, Wendehals, Braunes Langohr und Kleiner Abendsegler, verlören ihren Lebensraum.
Die geplante Bebauung liegt in unmittelbarer Nähe des FFH-Gebietes ,,Gäulandschaft an der Würm”, Teilgebiet Merklinger Ried. Das Grundwassereinzugsgebiet, aus dem sich der Wasserbestand im Merklinger Ried speist, befindet sich fast überwiegend im Bereich des Bebauungsplanes. Eine großflächig Versiegelung mit Wohnhäusern, Geschäften und Straßen würde massiv in den natürlichen Wasserhaushalt des Naturschutz- und FFH-Gebietes eingreifen.
Nach einer fachanwaltlichen Überprüfung kamen wir zu dem Ergebnis, dass der Bebauungsplan rechtswidrig ist, da er gegen geltendes Naturschutzrecht verstößt, städtebaulich nicht erforderlich ist und das so genannte Abwägungsgebot vollständig missachtet.
Der VLAB wird alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen, um die Planung und Bebauung zu verhindern.
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