VLAB fordert: Keine Windkraft in Thüringens Wäldern
Am 2. Mai nahmen wir im Rahmen eines Anhörungsverfahrens Stellung zur vierten Änderung des Thüringer Waldgesetzes. Hintergrund dieser Änderung ist der vom 27. September 2022 stammende Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, in dem der § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetz für verfassungswidrig erklärt wurde. In dem Paragraphen wurde der Bau und Betrieb von Windkraftanlagen in den Thüringer Wäldern untersagt.
In unserer Stellungnahme baten wir den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten im Thüringer Landtag, an dem Bauverbot für Windkraftanlagen im Wald festzuhalten und wiesen auf die herausragende Bedeutung von Wälder für den Arten-, Klima-, Natur- und Wasserschutz hin. Windräder im Wald würden den Zweck des Bundeswaldgesetzes sowie den Schutz der Biodiversität, zu dem sich Deutschland bei Weltnaturkonferenz 2022 in Montreal verpflichtete, konterkarieren.
Zur VLAB Stellungnahme: SN Vierte Änderung Thüringer Waldgesetz_SN VLAB
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