VLAB-Erfolg: Genehmigung von Windkraftanlagen im Höhenkirchener Forst war rechtswidrig

Am Freitag, den 5. Juli konnten wir einen wichtigen Erfolg für den Umweltschutz und die Trinkwasserversorgung mit einer Klage gegen die Genehmigung des Landratsamts München zur Errichtung von Windkraftanlagen mitten im sensiblen Wasserschutzgebiet des Höhenkirchener Forsts erzielen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München stellte mit seinem Urteil die Rechtswidrigkeit der Genehmigung fest.

Die geplanten Windkraftanlagen sollten in einem Gebiet errichtet werden, das nicht nur als Wasserschutzgebiet, sondern auch als Bannwald und Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Diese Region ist besonders empfindlich, da sie die Trinkwasserversorgung für mehrere zehntausende Menschen im südöstlichen Ballungsraum Münchens sichert. Zudem handelt es sich um ein sehr windarmes Gebiet, wodurch der Nutzen der Windkraftanlagen fraglich erscheint und der Betrieb hoch subventioniert werden muss.

Die 2. Vorsitzende des VLAB, Dr. Christina Hauser, betonte in einer Stellungnahme: „Der Schutz unseres Trinkwassers hat mindestens den gleichen Stellenwert wie der Ausbau der Erneuerbaren Energien, aber die Flächen, die für die Trinkwasserversorgung geeignet sind, sind wesentlich begrenzter als die möglichen Standorte für Windkraftanlagen. Es ist gut, dass der BayVGH dies mit seinem heutigen Urteil klargestellt hat.“

In unserer Klage argumentierten wir unter anderem, dass das spezifische Wasserschutzgebiet aufgrund seiner besonderen geologischen und hydrologischen Beschaffenheit äußerst anfällig für Verschmutzungen und andere negative Einflüsse sei, die durch den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen entstehen könnten. Der Senat des BayVGH bemängelte, dass die Ausführungen in der Genehmigung im Widerspruch zu den Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes lägen und keine hinreichende Prüfung alternativer Standorte vorgenommen worden sei.

4 Kommentare
  1. Christian Thieme
    Christian Thieme sagte:

    Dem Verbrauch der Landschaft verbunden mit der Urbanisierung unserer Wälder muss mit allen Mitteln entgegen gewirkt werden.
    Dieses Gerichtsurteil hat Vorbildfunktion.
    Danke, weiter so!..

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  2. K. Franz
    K. Franz sagte:

    Herzlichen Glükwunsch zum Sieg!
    Es wäre schön, wenn auch das Aktenzeichen angegeben würde.

    Vielen Dank für ihren Einsatz.

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  3. Angelika Heitmann
    Angelika Heitmann sagte:

    Herzlichen Glückwunsch zu dem gerichtlichen Erfolg!
    Es ist höchste Zeit, dass man dem Wahnsinn der Errichtung von Windrädern in Wasserschutzgebieten und wie jetzt aktuell bei uns in Neuried MITTEN im LSG Forstenrieder Park und auch Wasserschutzgebiet beendet. Der Artenschutz ( Vorkommmen von Greifvögeln wie Rotmilan und Bussard, Eulen etc ) , die Biodiversität des Waldes und das Naherholungsgebiet Forstenrieder Park sollen durch die Errichtung von 6 Windrädern mit je 245 m Höhe zerstört werden. Vom Wasserschutz ganz zu schweigen!

    Die beteiligten Gemeinden wollen über die Windrad-Genossenschaftsmodelle und die Profitaussichten die Menschen vor Ort faktisch mit Geld ködern. Man muss ggfs. gerichtlich hier etwas dagegen unternehmen.

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