VLAB-Erfolg: Genehmigung von Windkraftanlagen im Höhenkirchener Forst war rechtswidrig

Am Freitag, den 5. Juli konnten wir einen wichtigen Erfolg für den Umweltschutz und die Trinkwasserversorgung mit einer Klage gegen die Genehmigung des Landratsamts München zur Errichtung von Windkraftanlagen mitten im sensiblen Wasserschutzgebiet des Höhenkirchener Forsts erzielen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München stellte mit seinem Urteil die Rechtswidrigkeit der Genehmigung fest.

Die geplanten Windkraftanlagen sollten in einem Gebiet errichtet werden, das nicht nur als Wasserschutzgebiet, sondern auch als Bannwald und Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Diese Region ist besonders empfindlich, da sie die Trinkwasserversorgung für mehrere zehntausende Menschen im südöstlichen Ballungsraum Münchens sichert. Zudem handelt es sich um ein sehr windarmes Gebiet, wodurch der Nutzen der Windkraftanlagen fraglich erscheint und der Betrieb hoch subventioniert werden muss.

Die 2. Vorsitzende des VLAB, Dr. Christina Hauser, betonte in einer Stellungnahme: „Der Schutz unseres Trinkwassers hat mindestens den gleichen Stellenwert wie der Ausbau der Erneuerbaren Energien, aber die Flächen, die für die Trinkwasserversorgung geeignet sind, sind wesentlich begrenzter als die möglichen Standorte für Windkraftanlagen. Es ist gut, dass der BayVGH dies mit seinem heutigen Urteil klargestellt hat.“

In unserer Klage argumentierten wir unter anderem, dass das spezifische Wasserschutzgebiet aufgrund seiner besonderen geologischen und hydrologischen Beschaffenheit äußerst anfällig für Verschmutzungen und andere negative Einflüsse sei, die durch den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen entstehen könnten. Der Senat des BayVGH bemängelte, dass die Ausführungen in der Genehmigung im Widerspruch zu den Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes lägen und keine hinreichende Prüfung alternativer Standorte vorgenommen worden sei.

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