Schummeleien bei Windkraftgutachten lohnen sich nicht
Ein neues, wichtiges Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München besagt, dass eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) die Vorgaben des Bayerischen Windenergieerlasses strikt zu beachten hat.
Die Konsequenz des Urteils: Es ist wesentlich riskanter geworden, mit schlampigen oder geschönten saP-Gutachten Genehmigungen für Windkraftanlagen zu erhalten und zu behalten.
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