Revisionsklage

Der VLAB-Vorstand beschloss vergangene Woche, eine Revisionsklage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen eine Genehmigung von Windrädern in Oberbayern einzureichen. Dadurch verschafft sich der VLAB die einmalige Chance, bisher offene und umstrittene Rechtsfragen über umwelt- und naturschutzrechtliche Belange bei der Genehmigung von Windrädern höchstrichterlich entscheiden zu lassen.

Mit der Revisionsklage ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nunmehr gezwungen, eine möglicherweise bundesweit bedeutsame Grundsatzentscheidung zu treffen. Zusätzlich ergibt sich die Möglichkeit, bis zum Bundesverwaltungsgericht mit diesen bisher offenen Rechtsfragen vorzudringen.

4 Kommentare
  1. Michaelm Krabbe
    Michaelm Krabbe sagte:

    Dem Betrieb von WKA ist unzweifelhaft eine medizinische Dimension inne, es besteht jedoch keine medizinische Unbedenklichkeitsbescheinigung. Demgegenüber entzieht sich eine Entscheidung darüber, ob medizinisch relevante Immissionen durch WKA vorliegen oder nicht und inwieweit qualifizierte Betroffenheit sich daraus ergeben kann oder nicht dem Kompetenzbereich von Richtern und deren Ermessens oder ihrer Beurteilung. Vielmehr findet de facto ein unzulässiger Menschenversuch statt, soweit die Bevölkerung nicht explizit in Versuche einwilligte.

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