Pressemitteilung zur Popularklage gegen das Abstandsgesetz für Windräder

Gemeinsam äußerten sich in einer Pressemitteilung der VLAB und Vernunftkraft Bayern zur Popularklage gegen das 10­‐H-Abstandsgesetz für Windkraftanlagen in Bayern. Am 12. April 2016 findet am Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München eine mündliche Verhandlung statt. Kläger gegen das Abstandsgesetz in Bayern ist ein Konsortium aus Parteien und unterschiedlichen Gruppierungen, darunter die Grünen und Freien Wähler. Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet.

“Die 10-H-Regelung dürfe unter keinen Umständen wieder gekippt werden. Mit dem Abstandsgesetz konnte die drohende und weithin sichtbare Zerstörung der bayerischen Kulturlandschaften durch immer mehr Windräder zumindest gebremst werden. Ganz entscheidend sei auch der erhöhte Schutz der Bürger vor den schädlichen Emissionen der Windräder”, erklärten die Co-Vorsitzende des VLAB, Dr. Christina Hauser, und der Physiker Hermann Gottschalk von Vernunftkraft Bayern in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

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