Pressemeldung: Keine weitere Aushöhlung des Artenschutzes für die Windkraft. Offener Brief an Parteivorsitzende der Regierungskoalition und die Bundesregierung.
In einem offenen Brief an die Parteivorsitzenden der CDU, CSU, SPD sowie an die Bundesumweltministerin Svenja Schulze und an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben sich fünf Artenschutzverbände strikt gegen die weitere Aushöhlung des Greifvogel- und Fledermausschutzes zugunsten der Windkraft ausgesprochen. Neben dem bundesweit tätigen Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) sind dies der Deutsche Falkenorden, der Verein Wildes Bayern, der Orden Deutscher Falkoniere sowie der Verband Deutscher Falkner.
Die Bundesregierung arbeitet derzeit unter massivem Druck der Windkraft-Lobby an einer erneuten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Künftig soll im § 45 Abs. 7 Nr. 4 Bundesnaturschutzgesetz die Tötung von Vögeln und Fledermäusen beim Betrieb von Windkraftanlagen gestattet werden. Des Weiteren ist geplant, Maßnahmen zugunsten des Klimaschutzes von den gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichpflichten zu befreien und die aufschiebende Wirkung von Klagen und Widersprüchen gegen Genehmigungen von Windenergieanlagen einzuschränken. Faktisch werde dadurch der Windkraft absolute Priorität vor den berechtigten Belangen des Naturschutzes eingeräumt, heißt es in dem Schreiben.
Die Bundesregierung argumentiert damit, dass die Windkraft ja dem Klimaschutz und somit dem Schutz der gesamten Natur diene. Doch schon jetzt genießen Windkraftanlagen sowohl in der Genehmigungspraxis, als auch vor Gericht zum Teil nicht mehr vertretbare Privilegien. Eine Abwägung der unterschiedlichen Belange und Interessen findet meist zugunsten der Windkraftbetreiber statt. Die Fälle, in denen Windkraftanlagen aus naturschutz- und/oder artenschutzrechtlichen Gründen nicht genehmigt werden, sind eher selten. Es gibt daher keinerlei Anlass und Bedarf, diese Regelung noch stärker als bisher auszuhöhlen.
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