Im juristischen Doppelpack hin zum geltenden EU-Recht
Am 23. Mai erteilte der VLAB einem weiteren Juristen das Mandat für seine Revisionsklage. Nunmehr werden zwei deutschlandweit renommierte Fachanwälte für Naturschutz- und Verwaltungsrecht die Interessen des VLAB und seiner Mitglieder vor dem hohen Gericht höchst kompetent vertreten.
Wie berichtet, führt der VLAB eine Revisionsklage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, da er in Teilen des geltenden Genehmigungsverfahrens für Windräder einen Verstoß gegen die Aarhus-Konvention sieht. Vom Ausgang des Verfahrens wird eine grundsätzliche, bundesweite Bedeutung erwartet.
Verbandsklage muß bleiben! Das ist gelebte Demokratie Frau Minister Hinrichs!