Deutschland hat gewählt – Zeit für eine Wende in der Umwelt- und Naturschutzpolitik

Mit der neuen Bundesregierung verbinden wir die Hoffnung auf eine Rückkehr zur Vernunft in der Umwelt- und Naturschutzpolitik. Die gravierenden Fehlentscheidungen der Vorgängerregierung müssen zügig korrigiert werden. Es kann nicht sein, dass Windkraftanlagen und ihr unzuverlässig erzeugter Strom weiterhin per Gesetz (§ 2 EEG) als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft werden.

Unsere Mindestforderungen an die neue Bundesregierung lauten: Ersatzlose Streichung des § 2 des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG), Korrektur des „Windenergie-an-Land-Gesetzes“, Verbot von Windkraftanlagen in Wäldern, Landschafts- und Wasserschutzgebieten sowie in Nähe landschaftsprägender Kulturdenkmäler.

Infrastrukturell gering belastete Landschaften und Wälder sind unverzichtbar – nicht nur für den Erhalt der Biodiversität, sondern auch für den Menschen. Sie verdienen den gleichen Schutz wie andere öffentliche Interessen. Eine kluge Energiepolitik muss Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit gleichermaßen gewährleisten.

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