VLAB-Klage gegen Windräder in einem Schutzgebiet im Westerwald

Der VLAB hat vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz Klage gegen den Bau zweier Windkraftanlagen auf dem sogenannten Hümmerich im Westerwald (Rheinland-Pfalz) eingelegt. Der Bergrücken nahe der Gemeinde Wissen sowie das angrenzende Elbachtal sind besonders wertvolle Schutzzonen für Fauna und Flora (Landschaftsschutzgebiet, Vogelschutzgebiet Westerwald, Natura 2000 und FFH-Gebiet) mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Die Rotoren wurden von der Kreisverwaltung Altenkirchen mitten in einem Vogelschutzgebiet genehmigt. Die im Genehmigungsbescheid angeordneten Abschaltauflagen sind nach unserer Einschätzung bei weitem nicht ausreichend und rechtfertigen auf keinen Fall den massiven Eingriff in die Schutzgebiete.

Ursprünglich sollten im Bereich des Hümmerich drei WKAs gebaut werden. Sie wurden aufgrund naturschutzrechtlicher Belange zunächst nicht genehmigt, doch hatte eine Klage des Betreibers beim OVG Koblenz Erfolg. Die Kreisverwaltung erteilte dann allerdings nur zwei Anlagen einen positiven Bescheid und ordnete zudem eine Abschaltauflage an. Gegen diesen Bescheid hat nun der VLAB seinerseits Klage erhoben.

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