VLAB stimmt Regulierung des Kormorans am Lech zu
Es war keine leichte Entscheidung. Nach gründlicher Abwägung stimmten wir der Vorlage der Regierung von Oberbayern uneingeschränkt zu. Diese gestattet, Kormorane entlang des oberbayerischen Lechs, einem Nebenfluss der Donau, weiter zu bejagen. Die Bejagung ist zeitlich und räumlich streng reglementiert und gefährdet die Kormoran-Population nicht. Der Erlass der Regierung von Oberbayern erlaubt auch, die Neuansiedlung von Kormoran-Kolonien zu unterbinden.
Hintergründe:
Entlang des oberbayerischen Lechs hat sich der Kormoran etabliert. Im Lech leben aber noch zahlreiche bundesweit vom Aussterben bedrohte Fischarten. Beispielsweise der Steingressling, die Nase und Barbe. Diese und andere Fischarten werden durch die wachsende Kormoran-Population am Lech in ihrem Fortbestand zunehmend gefährdet.
Aus Sicht des VLAB dürfen Wildtiere, die eine überlebensfähige stabile Populationsgröße erreicht haben und seltenen Tierarten oder dem Menschen unzumutbare Schäden zufügen, reguliert werden.
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