Antrag auf Überprüfung und Vollstreckung einer naturschutzrechtlichen Auflage
Im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung einer Windkraftanlage im Landkreis Freising wurde der Windkraftbetreiber zur Anlage sogenannter Lerchenfenster verpflichtet. Durch die Lerchenfenster soll der durch die Baumaßnahme bedingte Lebensraumverlust der Feldlerche ausgeglichen werden.
Die Genehmigung mit der Auflage erfolgte bereist im Herbst 2014 durch das zuständige Landratsamt Freising. Nach Kenntnissen des VLAB wurden bisher keine Lerchenfenster angelegt.
Der VLAB forderte daher am 28. Mai über einen Rechtsanwalt das Landratsamt zu einer Kontrolle und, falls erforderlich, zu einer sofortigen Vollstreckung der Auflagen auf.
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