EEG-Novelle beschlossen
Am heutigen Freitag, den 08.07.2016, beschloss der Bundestag die EEG-Novelle. Auch der Bundesrat hat die Reform gebilligt.
Die CDU/CSU und die SPD Fraktion setzten die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) durch. Dafür stimmten im Parlament 444 Abgeordnete, dagegen stimmten 121 Abgeordnete, 9 Abgeordnete enthielten sich. Grüne und Linke warnten, wie immer, vor einem „Ausbremsen der Energiewende“.
Der VLAB bedauert die zahlreichen Änderungen der EEG-Novelle. Sie führen zu einer weiteren Belastung der Landschaften und deren Biodiversität.
Insbesondere bemängeln wir die in der Novelle beschlossene Sonderregelung für „Bürgerwindprojekte“. Wenn mindestens zehn Bürger eines Landkreises gemeinsam mit der Gemeinde oder dem örtlichen Stadtwerk einen Windpark von bis zu sechs Windkraftanlagen errichten wollen, können sie sich durch ein niedriges Gebot in den Ausschreibungen den Zuschlag sichern. Anders als Großinvestoren erhalten sie nämlich immer den höchsten Vergütungssatz, der in der Ausschreibungsrunde noch zum Zug kam.
Außerdem können die Bundesländer Bürgerwindprojekte durch weitere Maßnahmen gezielt fördern. Windprojekte im Binnenland, die nur 70 % des deutschen Durchschnittsstandortes erreichen, erhalten durch einen Korrekturfaktor gleiche Chancen bei der Ausschreibung.
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